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Schlechtpunkte im Führerschein
     
 

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Führerscheinvormerkung

Seit Juli 2005 gibt es den Punkteführerschein und das sogenannte Vormerksystem. Im Folgenden erfahren Sie, wie das System funktioniert und wann Sie mit einer Vormerkung rechnen müssen.

Eine Vormerkung im Führerscheinregister ist die Vorstufe zum Verlust des Führerscheins. Das System soll helfen, frühzeitig Risikolenker zu erkennen und sie zu rücksichtsvollen Kraftfahrern zu erziehen. Den sofortigen Entzug des Führerscheins bei schweren Vergehen gibt es auch weiterhin.

So funktioniert's:
Das Vormerksystem kennt 13 risikobehaftete Delikte. Bei der Begehung eines Vormerkdeliktes ist folgendes vorgesehen:

  • 1. Mal: Vormerkung

  • 2. Mal: Maßnahme, wie zB Verhaltenstraining

  • 3. Mal: Führerscheinentzug auf drei Monate

Wird innerhalb von zwei Jahren hingegen kein Folgedelikt eingetragen, wird die Vormerkung nicht mehr berücksichtigt.

Die Delikte im Überblick:

  • Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille

  • Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei C-Lenkern und C-Lenkerinnen

  • Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei D-Lenkern und D-Lenkerinnen

  • Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung eines Fußgängers oder einer Fußgängerin

  • Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden

  • Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung Anderer

  • Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen

  • Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen

  • Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen

  • Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt

  • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung

  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden

Hinweis: Die vorgesehene Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

Mehr darüber auf www.help.gv.at

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