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Führerscheinvormerkung
Seit Juli 2005 gibt es den Punkteführerschein und das sogenannte
Vormerksystem. Im Folgenden erfahren Sie, wie das System funktioniert und
wann Sie mit einer Vormerkung rechnen müssen.
Eine Vormerkung im Führerscheinregister
ist die Vorstufe zum Verlust des Führerscheins. Das System soll helfen,
frühzeitig Risikolenker zu erkennen und sie zu rücksichtsvollen Kraftfahrern
zu erziehen. Den sofortigen Entzug des Führerscheins bei schweren Vergehen
gibt es auch weiterhin.
So funktioniert's:
Das Vormerksystem kennt 13 risikobehaftete Delikte. Bei der Begehung
eines Vormerkdeliktes ist folgendes vorgesehen:
Wird innerhalb von zwei Jahren hingegen
kein Folgedelikt eingetragen, wird die Vormerkung nicht mehr berücksichtigt.
Die Delikte im Überblick:
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Lenken oder Inbetriebnahme von
Kfz mit einem
Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille
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Lenken oder Inbetriebnahme von
Kfz mit einem
Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille
bei C-Lenkern und C-Lenkerinnen
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Lenken oder Inbetriebnahme von
Kfz mit einem
Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille
bei D-Lenkern und D-Lenkerinnen
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Behinderung am Schutzweg
bei Gefährdung eines Fußgängers oder einer Fußgängerin
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Nichtbeachtung des Zeichens
"Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder
Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden
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Nichtbeachtung des
Rotlichtes bei Gefährdung Anderer
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Befahren des
Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
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Missachtung des Fahrverbots
für Kfz mit gefährlichen
Gütern in Tunnelanlagen
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Übertretungen des
vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen
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Lenken eines Kfz,
dessen technischer Zustand oder nicht gesicherte Beladung eine
Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
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Nichtbeachtung der
Vorschriften über die Kindersicherung
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Nichteinhaltung des
Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden
Hinweis: Die
vorgesehene Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen,
unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug
kommt.
Mehr darüber auf
www.help.gv.at
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