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Verhalten bei Verkehrsunfall
     
 

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Richtiges Verhalten nach einem Autounfall
Wie Sie mögliche Streitfälle verhindern können!

Ist man in einen Autounfall verwickelt, löst dies automatisch eine Stresssituation aus. Oftmals passiert es dann, dass voreilig und unüberlegt gehandelt wird. An die Folgen denkt man nicht.

Susanne S. fährt nach einem arbeitsreichen Tag nach Hause. Vor einer Kreuzung merkt sie zu spät, dass das vor ihr fahrende Fahrzeug bremst und fährt diesem hinten auf. Die Lenkerin des Fahrzeugs versichert Susanne S., dass ihr nichts geschehen sei und das Einschalten der Polizei nicht nötig wäre. Da das Auto der Lenkerin nur geringfügige Schäden an der Stoßstange aufweist, gibt Susanne S. dem Drängen der Lenkerin schließlich nach und beide fahren ohne Austausch der Daten weiter.

Erst zu Hause wird sich Susanne S. der Tragweite ihres Handelns bewusst. Was, wenn die Lenkerin doch noch Schmerzen bekommen sollte und zum Arzt geht? Was, wenn es doch zu einer Anzeige kommen sollte?

Um erst gar nicht in eine derartige Situation zu kommen, sollten folgende Richtlinien nach einem Unfall unbedingt eingehalten werden:

  • Ganz wichtig ist es, mit dem Unfallgegner sämtliche Daten auszutauschen: Kfz-Kennzeichen, Name, Anschrift, Haftpflichtversicherung – wenn möglich mit Polizzennummer.

  • Bei Personenschaden muss die Polizei verständigt werden.

  • Unverzichtbar ist ein lückenloser Unfallbericht.

  • Unbedingt auch die Daten von Zeugen notieren.

  • Auf keinen Fall sollen an den Unfallgegner Zusagen gemacht werden.

  • Wenn ein Fotoapparat vorhanden ist, wird angeraten, den Unfall zu dokumentieren.

  • Auf alle Fälle ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu verständigen. Wenden Sie sich diesbezüglich an uns.

Kommen Sie dennoch einmal in eine ähnliche Situation, führen Sie unbedingt noch im Nachhinein eine Vorsichtsmeldung bei der Polizei durch und informieren Sie – über uns – Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn dann Forderungen an Sie gestellt werden, liegt es bei der Versicherung den Fall zu prüfen und gerechtfertigte Ansprüche des Gegners aus der Kfz-Haftpflichtversicherung zu decken.

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